Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Grundlagen

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

1.5 Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

2. Umfang des Auftrages

2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der/die Auftragnehmer:in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.

3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in

3.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden.

3.2 Der/die Auftraggeber:in leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Ein Verzug, der auf verspäteter Bereitstellung beruht, ist nicht vom/von der Auftragnehmer:in zu vertreten.

4. Schutz des geistigen Eigentums

4.1 Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in geschaffenen Werken (Berichte, Analysen, Abschlüsse, Programme, Berechnungen etc.) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in.

4.2 Der/die Auftraggeber:in ist nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen oder zu verbreiten.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

5.2 Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

5.3 Sofern Tätigkeiten gesetzlichen Pflichtversicherungspflichten unterliegen, ist die Haftung bei schlichter grober Fahrlässigkeit auf die jeweils geltende gesetzliche Mindestversicherungssumme beschränkt.

5.4 Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

6. Geheimhaltung und Datenschutz

6.1 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten.

6.2 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

6.3 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

7. Honorar und Rechnungslegung

7.1 Der/die Auftragnehmer:in hat Anspruch auf ein angemessenes Honorar sowie Ersatz aller Barauslagen, Spesen und Reisekosten gegen Rechnungslegung. Als vereinbart gilt das auf der Webseite www.acconex.eu veröffentlichte Honorar in der jeweils gültigen Fassung.

7.2 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung fällig.

7.3 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.

8. Dauer und Beendigung des Vertrages

8.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts oder der vereinbarten Leistung.

8.2 Bei Leistungen, die im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erbracht werden (insbesondere laufende buchhalterische Tätigkeiten), kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres (Quartalsende) gekündigt werden.

8.3 [Schriftlichkeitsgebot] Jede Kündigung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (Brief, Telefax oder E-Mail). Eine mündliche oder konkludente (schlüssige) Beendigung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8.4 [Leistungsbereitschaft und Bringschuld] Mit der Erteilung und Annahme der Vollmacht gilt der Auftragnehmer als grundsätzlich und durchgehend leistungsbereit. Bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere laufende Buchhaltung und Personalverrechnung) treffen den Auftraggeber bezüglich sämtlicher für die Erbringung des Auftrags relevanten Unterlagen, Belege und Dokumente eine uneingeschränkte, zeitnahe und aufforderungslose Bringschuld. Kommt der Auftraggeber dieser Bringschuld nicht nach, befindet er sich im Annahmeverzug. Solange der Auftragnehmer leistungsbereit ist, fallen für den Zeitraum des Annahmeverzuges als Entgelt für die Bereitstellung der Infrastruktur sowie für die fortlaufende Fristenüberwachung, Evidenzhaltung und Haftungsvorsorge jene Kosten an, die dem durchschnittlichen Zeitaufwand für diese Leistungseinheit entsprechen, mindestens jedoch das Honorar für eine Leistungseinheit pro Monat.

8.5 [Abrechnung bei Annahmeverzug und Inaktivität] Kommt der Auftraggeber seiner Bringschuld nicht nach, befindet er sich im Annahmeverzug. Für den Zeitraum des Annahmeverzuges sowie bei ausbleibender Mitwirkung oder unangekündigtem Wechsel des Dienstleisters ist der Auftragnehmer berechtigt, jene Kosten in Rechnung zu stellen, die dem durchschnittlich angefallenen Aufwand für die jeweilige Leistungseinheit (wie insbesondere Fristenüberwachung, Evidenzhaltung, Bereitstellung der Kanzlei-Infrastruktur und Haftungsvorsorge) bis zum rechtmäßigen Kündigungszeitpunkt entsprechen. Es wird vereinbart, dass hierfür pro Monat mindestens das Honorar für eine reguläre Leistungseinheit verrechnet werden kann.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.2 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen anwendbar.

9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in.