Honorarübersicht

Honorarliste 2026

Gültig ab 1.1.2026. Sämtliche Preise verstehen sich exklusiv Umsatzsteuer. Abrechnung nach Aufwand erfolgt in 15-Minuten-Einheiten (jede angefangene Viertelstunde).

1. Buchhaltung (BiBuG 2014)

Für alle Tätigkeiten der unterjährigen Buchhaltung (u.a. Buchungen, Erstellen von Unterlagen, Datenfiles und Auswertungen).

Stundensatz nach Aufwand: EUR 75,10

Keine Buchungszeilengebühr.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988: EUR 112,72 pro Stunde

2. Personalverrechnung (BiBuG 2014)

Monatliche Personalverrechnung ohne Nebenspesen (z.B. Diäten).

Pauschale je Mitarbeiter:in und Abrechnung: EUR 28,00

Weitere Leistungen in diesem Zusammenhang (An- und Abmeldungen, Meldungen an die Sozialversicherung, Lohnzettel, Aufrollungen, Beratung etc.):

Stundensatz nach Aufwand: EUR 112,72

3. Unternehmensberatung

Tätigkeiten als Unternehmensberater:in inklusive Unternehmensorganisation gemäß § 94 Z 74 GewO 1994.

Stundensatz: EUR 112,72

4. Allgemeine Zusatzleistungen

Jahresgrundverwaltungspauschale für die Bereithaltung sämtlicher eingegebener Buchhaltungsdaten in elektronischer Form.

Jahrespauschale: EUR 26,20

Bitte beachten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten. Nach Ende des Auftragsverhältnisses ist diese Dienstleistung ausdrücklich zu kündigen oder gesondert neu zu vereinbaren.

Barauslagenersatz: gemäß Anfall (z.B. Porto, Aktkopien).

Hinweis: Die Werte basieren auf der bereitgestellten Honorarliste 2026. Bei laufenden Mandaten oder individuellen Leistungspaketen erstellen wir gerne ein konkretes, transparentes Angebot.