1. Buchhaltung (BiBuG 2014)
Für alle Tätigkeiten der unterjährigen Buchhaltung (u.a. Buchungen,
Erstellen von Unterlagen, Datenfiles und Auswertungen).
Stundensatz nach Aufwand: EUR 75,10
Keine Buchungszeilengebühr.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988:
EUR 112,72 pro Stunde
2. Personalverrechnung (BiBuG 2014)
Monatliche Personalverrechnung ohne Nebenspesen (z.B. Diäten).
Pauschale je Mitarbeiter:in und Abrechnung: EUR 28,00
Weitere Leistungen in diesem Zusammenhang (An- und Abmeldungen, Meldungen an die
Sozialversicherung, Lohnzettel, Aufrollungen, Beratung etc.):
Stundensatz nach Aufwand: EUR 112,72
3. Unternehmensberatung
Tätigkeiten als Unternehmensberater:in inklusive Unternehmensorganisation
gemäß § 94 Z 74 GewO 1994.
Stundensatz: EUR 112,72
4. Allgemeine Zusatzleistungen
Jahresgrundverwaltungspauschale für die Bereithaltung sämtlicher eingegebener
Buchhaltungsdaten in elektronischer Form.
Jahrespauschale: EUR 26,20
Bitte beachten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten.
Nach Ende des Auftragsverhältnisses ist diese Dienstleistung ausdrücklich
zu kündigen oder gesondert neu zu vereinbaren.
Barauslagenersatz: gemäß Anfall (z.B. Porto, Aktkopien).